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Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR)

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(16.07.10) Pressemitteilung: Berliner NPD setzt ihr Recht auf Rassismus gerichtlich durch

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde heute die Rechtmäßigkeit des Überlassungsbescheides verhandelt, den die NPD anlässlich ihres Bundesparteitages am 04. und 05. April 2009 vom Bezirksamt Reinickendorf erhalten hat. Von besonderer Relevanz sind und waren hierbei die in der Presse als „antifaschistische Klauseln“ bezeichneten Paragraphen, in denen der Nutzer von Räumlichkeiten unter anderem zusichert, „dass die Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat.“

Die Klausel ist angelehnt an den Muster-Raumnutzungsvertrag, den die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) erstellt hat, um die kommunale Politik und Verwaltung in ihrem Bemühen um einen angemessenen Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen zu unterstützen.

Anfang des Jahres 2010 hatten sich alle Bezirksbürgermeister/innen Berlins darauf verständigt, ein gemeinsames und möglichst einheitliches Vorgehen der Berliner Bezirksämter bei der Überlassung von bezirkseigenen Räumen an Dritte zu erreichen. Die entsprechende Erklärung aller Bezirksbürgermeister/innen setzte ein politisches Signal, das in seiner Bedeutung weit über Berlin hinausreicht. Das gemeinsame und abgestimmte Handeln der demokratischen Akteure aus der Berliner Bezirkspolitik, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegen die raumgreifenden Strategien der Rechtsextremen hat inzwischen bundesweit Vorbildcharakter.

Mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin wurde festgestellt, dass das bisher gewählte Verfahren zur Raumvergabe in den Berliner Bezirken nicht rechtmäßig ist. Die inhaltliche Überprüfung des Raumnutzungsvertrages wurde allerdings an das Zivilgericht verwiesen. Gerügt wurde insbesondere die Übernahme u.a. der so genannten antifaschistischen Klausel als Nebenbestimmung in den Überlassungsbescheid in Verbindung mit einem Widerrufsvorbehalt. Jenseits eines strafrechtlichen Verstoßes dürfe die generelle Raumvergabe nicht an inhaltliche Äußerungen gekoppelt werden.

Zwar muss vor diesem Hintergrund das derzeitige Verfahren der Raumvergabe in den Berliner Bezirken modifiziert werden, aber dies kann entlang der Eckpunkte, die das Gericht vorgegeben hat, nun zielgerichteter erfolgen. Auch nach Ansicht des Gerichts bewegt sich die NPD ständig an der Grenze der Bestimmungen der Klausel und damit im Bereich von Rassismus und Antisemitismus. Diesem entgegenzutreten, bleibt damit weiterhin eine juristische Herausforderung, die Auseinandersetzung muss aber nach wie vor vor allem politisch geführt werden.

„Die NPD hat heute erneut bewiesen, dass sie außerhalb des demokratischen Grundkonsenses steht. Als Partei, die öffentlich die Grundrechte ablehnt und mit Füßen tritt, hat die NPD heute ihr Recht eingeklagt, sich öffentlich antisemitisch, rassistisch und vor allem antidemokratisch äußern zu dürfen“, so Klose. „Umso wichtiger ist es, sich auch weiterhin der öffentlichen Inszenierung und Normalisierung dieser rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Partei entgegenzustellen.“

Für Rückfragen und weitere Informationen:
Bianca Klose, Projektleiterin der MBR: Telefon 030 240 45 430
Email: info@mbr-berlin.de