Handreichung: Handlungs-Räume
Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen
Sie wollen verhindern, dass Geburtstagsfeiern der rechten Szene im Gemeindesaal stattfinden? Die NPD plant, ihren Landesparteitag im Veranstaltungssaal des städtischen Kulturzentrums durchzuführen und Sie wissen nicht, was Sie dagegen unternehmen können? Sie möchten nicht, dass der Bezirksverband einer rechtsextremen Partei ein Fußballturnier in einer öffentlichen Sportanlage ausrichtet?
Handlungs-Räume, MBR/VDK 2008
All das sind Situationen, mit denen Entscheidungsträger/innen in Bezirken und Gemeinden angesichts raumgreifender Normalisierungsstrategien der Rechtsextremen immer häufiger konfrontiert werden. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hat daher eine Handreichung erstellt, die kommunale Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in ihrem politischen und rechtlichen Handeln gegen Rechtsextremismus – und speziell im Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen – unterstützen soll.
Die Kommunen sind zum Schauplatz des Kampfes der Rechtsextremen um gesellschaftlichen Anschluss und eine schrittweise Normalisierung geworden. Daher kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung raumgreifender Normalisierungsstrategien zu. Die Chancen einer erfolgreichen und dauerhaften Abwehr rechtsextremer Nutzungsansprüche liegen in einer kontinuierlichen Arbeit gegen Rechtsextremismus und in einer gelebten Demokratie. Gelebte Demokratie beinhaltet auch ihre Verteidigung mit den Mitteln des Rechts. Dies erfordert es, die bestehenden juristischen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen.
Die 60-seitige Broschüre fasst den derzeitigen Stand der bundesweiten Rechtssprechung zur Abwehr rechtsextremer Nutzungsansprüche im öffentlich-rechtlichen Bereich zusammen. Sie gibt einen Überblick über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, erklärt relevante Grundbegriffe und enthält zahlreiche Beispiele und Urteile der letzten Jahre. Im Jahr 2007 wurde, wie in kaum einem Jahr zuvor, eine Vielzahl von relevanten Urteilen gesprochen, die hier erstmals für die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt werden.
Praxisnah erläutert die Handreichung Optionen, wie eine zeitweise oder grundsätzliche Abwehr von rechtsextremen Nutzungsversuchen begründet werden kann.
Insgesamt liegt der Fokus der Handreichung auf öffentlichen Einrichtungen. Aber auch hinsichtlich privatrechtlicher Anwendungsbereiche kommt der Muster-Raumnutzungsvertrag der MBR als Handlungsgrundlage in Betracht. Dieser ist neben den wichtigsten, in der Handreichung benutzen Gesetzestexte im Anhang enthalten.
Selbstverständlich ersetzt die Handreichung keine Rechtsberatung. Sie kann jedoch durch die umfangreiche Recherche und Materialaufbereitung fachliches Handeln unterstützen und somit einen Beitrag leisten zum Ausloten politischer und rechtlicher Gestaltungsräume.
Ziel der Handreichung ist, das Problembewusstsein zu schärfen und Handlungsräume zu eröffnen. Die enthaltenen Beispiele für couragiertes kommunales Handeln sollen dazu ermutigen, neue Schritte zu gehen und einer demokratischen Praxis Raum zu geben. Denn letztlich ist und bleibt Rechtsextremismus ein politisches Problem, welches nicht allein juristisch gelöst werden kann, sondern stets die politische Auseinandersetzung erfordert.
Die Handreichung, der Muster-Raumnutzungsvertrag sowie weiterführende fachliche Beratung (im Berliner Raum) kann bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) angefordert werden:
MBR | Chausseestraße 29 | 10115 Berlin
Telefon: 030. 240 45 430 | info@mbr-berlin.de

