(02.09.2009) Hintergrundpapier: Handlungs-Räume
Kommunale Handlungsstrategien im Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen öffentlich-rechtlicher Räume
Die Kommunen sind längst zum zentralen Schauplatz des Kampfes der Rechtsextremen um gesellschaftlichen Anschluss und eine schrittweisen Normalisierung geworden. Daher kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung raumgreifender Normalisierungsstrategien zu, mit denen Rechtsextreme ihre gesellschaftliche Ächtung zu unterlaufen versuchen.
“Kampf um die Rathäuser”: Die NPD drängt in öffentliche Räume
Spätestens mit dem von der NPD im Wahlkampf 2006 ausgerufenen “Kampf um die Rathäuser” versucht die rechtsextreme NPD, offensiv in öffentlich-rechtliche Räume vorzudringen. Die wiederholten Versuche, öffentliche sowie parteiinterne Veranstaltungen in bezirkseigenen Räumlichkeiten durchzuführen, sind dabei Teil der rechtsextremen Normalisierungsbestrebungen, die auch immer wieder für Wahlen von Bedeutung sind: Die NPD versucht, sich der Berliner Bevölkerung als “normale” und damit wählbare Partei zu präsentieren, die lediglich jene Rechte einfordert, die ihr als Partei zustehen. Durch Beharrlichkeit soll dabei, ähnlich wie bei der Durchführung von Aufmärschen im Rahmen des “Kampfes um die Straße”, ein Ermüdungseffekt bei den demokratischen Gegenkräften erzielt und eine schleichende Etablierung rechtsextremer Präsenz im öffentlichen Raum erreicht werden.
Herausforderungen an Bezirke und Kommunen
Angesichts dieser Problematik sehen sich Entscheidungsträger/innen in Bezirken und Kommunen immer häufiger mit entsprechenden Raumanfragen konfrontiert. Sie stehen vor der Herausforderung, den Rechtsextremen geschlossen entgegenzutreten und ihnen mit allen zur Verfügung stehenden – auch juristischen – Mitteln der Intervention und Prävention Räume zu verwehren und dazu beizutragen, dass diese stattdessen demokratisch besetzt werden.
Handlungsunsicherheiten überwinden
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass in den Bezirken und Gemeinden immer noch Handlungsunsicherheiten im Umgang mit Rechtsextremen bestehen. Die Reaktionen der Bezirksverwaltungen auf die Bestrebungen der NPD sind nicht einheitlich. So ist einerseits die Tendenz zu beobachten, rechtsextremen Herausforderungen allein mit administrativen und repressiven Mitteln zu begegnen, während die politische Auseinandersetzung dahinter zurücktritt. Ebensowenig kann die Lösung allein darin bestehen, öffentlich-rechtliche Räume gänzlich zu politikfreien Räumen zu erklären, denn dann werden auch die demokratischen Parteien in ihren demokratischen Rechten sowie andere demokratische Akteure in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Andererseits wäre es wiederum bedenklich, rechtliche oder administrative Mittel gar nicht oder nur ungenügend zu nutzen.
Die beiden Extreme des Handlungsspektrums verdeutlichen: Öffentlich-rechtliche Einrichtungen – seien es Rathäuser, Schulen, Volkshochschulen, Jugendeinrichtungen oder andere bezirks- und landeseigene Räumlichkeiten – sind kein neutrales Gebiet. Im Gegenteil, Verhalten wie Nicht-Verhalten, Genehmigen wie Verweigern sind Handlungen mit politischen Folgen für die lokale Auseinandersetzung um Demokratie.
Gemeinsames und einheitliches Vorgehen
Entscheidend für wirksame Handlungsstrategien ist ein gemeinsames und einheitliches Vorgehen von demokratischer Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Es ist wichtig, dass die zivilgesellschaftlich-demokratische Öffentlichkeit in eine Auseinandersetzung mit den raumgreifenden Strategien der Rechtsextremen tritt und inhaltlich eine breite öffentliche Diskussion um den verfassungsfeindlichen und rechtsextremen Charakter der NPD anstößt. Durch eine möglichst restriktive Vergabepraxis öffentlich-rechtlicher Räume an NPD und andere rechtsextreme Akteure bei gleichzeitigem zivilgesellschaftlichen Protest kann der von der NPD intendierten Vereinnahmung und Besetzung des öffentlichen Raumes offensiv begegnet werden. Zudem kann der Öffentlichkeit so vermittelt werden, dass NPD-Veranstaltungen keine Normalität des parlamentarischen Betriebs sind, dass die extrem-rechten Inhalte dieser Partei gegen den demokratischen Konsens verstoßen.
Handlungsempfehlungen der MBR
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hat angesichts dieser Problematik sowie vermehrter Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet eine Handreichung erstellt, die kommunale Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in ihrem Bemühen um einen angemessenen Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen öffentlich-rechtlicher Räume unterstützen soll. Die MBR empfiehlt allgemein ein dreigliedriges Vorgehen.
- Strukturelle Abwehr von Anmietungsversuchen
- Ausdifferenzierung der Vermietungsbedingungen
- Politische Einbettung in der Kommune
1. Strukturelle Abwehr von Anmietungsversuchen
Auch wenn Rechtsextremen der öffentliche Raum letztlich kaum verboten werden kann, können zumindest die Nutzungsbedingungen unattraktiver gemacht werden. In einem ersten Schritt sollten die Rahmenbedingungen der öffentlichen Einrichtungen überprüft und derart gestaltet werden, dass eine Abwehr von Anmietungsversuchen erleichtert wird. Wirksame Instrumente von Verwaltungshandeln sind hier insbesondere Widmungen sowie Haus- und Benutzungsordnungen.
Durch präzise Widmungen, die festlegen, für welchen Zweck öffentliche Einrichtungen von der Kommune geschaffen wurden, können bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel parteiorganisatorische/parteipolitische/nicht-öffentliche Veranstaltungen, explizit ausgeschlossen und gleichzeitig andere Zwecke, wie zum Beispiel überparteiliche/politisch-bildende/öffentliche Veranstaltungen, explizit eingeschlossen werden. Eine solche Zweckbestimmung betrifft natürlich alle Parteien und Veranstalter/innen gleichermaßen.
Auch die konsequente Anwendung antirassistischer Haus- und Benutzungsordnungen kann eine abschreckende Wirkung auf die rechtsextreme Szene haben. Zudem sollten Haus- und Benutzungsordnungen bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen zu verbotener rechtsextremer Symbolik und Propaganda enthalten. Die MBR hat entsprechende Klauseln für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen sowie für Jugendfreizeiteinrichtungen entwickelt.
2. Ausdifferenzierung der Vermietungsbedingungen
Für den Fall, dass eine völlige Abwehr einer Raumanfrage Rechtsextremer scheitert, kann eine Ausdifferenzierung der Vermietungsbedingungen hilfreich sein. Zu empfehlen ist hier die Anwendung von Nutzungsverträgen, die die Durchführung von Veranstaltungen mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder anderen antidemokratischen Inhalten untersagen. Dies sollte sowohl im Vertragszweck als auch durch die Benennung des Charakters der Veranstaltung vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Vertragsbruchs kann eine sofortige Kündigung wirksam werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Vermieter vertraglich das Zugangsrecht während der Veranstaltung sichert. Die MBR hat in enger Kooperation mit einem Rechtsanwalt einen Muster-Raumnutzungsvertrag erarbeitet, der entsprechende Klauseln enthält.
3. Politische Einbettung in der Kommune
Parallel zu dem Versuch, rechtsextreme Anmietungsversuche zu verhindern oder durch restriktive Nutzungsbedingungen einzuschränken, ist die Stärkung der demokratischen Kultur in der Kommune sowie die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Netzwerke und Initiativen wichtig. Konkret beinhaltet dies, dass Verwaltungen rechtzeitig und detailliert über geplante Parteitage, Veranstaltungen oder Aufmärsche von Rechtsextremen informieren, damit sich zivilgesellschaftliches Engagement entwickeln und formieren kann. So können Kommunen durch die Bereitstellung von Infrastruktur demokratischen Protest in der Vorbereitung und Durchführung aktiv unterstützen und ein deutliches Signal gegen rechtsextreme Positionen sowie für ein demokratisches und menschenrechtsorientiertes Miteinander setzen.
Erste Erfahrungen mit dem Muster-Raumnutzungsvertrag der MBR
Erstmalig wurde der Muster-Raumnutzungsvertrag am 18. August 2008 in Treptow-Köpenick der NPD vorgelegt und von dieser unterschrieben. Auch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat Passagen des Muster-Raumnutzungsvertrages anlässlich des in Räumen des Bezirksamtes geplanten NPD-Landesparteitages am 14. März 2009 eingesetzt. Nachdem die NPD die Unterzeichnung des Nutzungsvertrages nur unter Vorbehalt leistete, wurden die Räumlichkeiten anderweitig vergeben; das Berliner Verwaltungsgericht wies den Eilantrag der NPD auf Überlassung der bezirklichen Räume ab (Beschluss vom 13. März 2009 Berliner VG 2 L 32.09). Besonders umfangreiche Erfahrungen mit dem Einsatz des Vertrages konnten beim Bundesparteitag der NPD am 4. und 5. April 2009 gesammelt werden: Eine grundsätzliche Abwehr der Anmietung von Räumen im Rathaus ist zwar nicht gelungen, jedoch hat das Bezirksamt Reinickendorf durch Einsatz der für den Bezirk allgemein geltenden Nutzungsvereinbarungen faktisch die Nutzungsbedingungen auch für die NPD stark eingeschränkt und somit die Hürden für eine ordentliche Vertragserfüllung relativ hoch gesetzt. Durch die Anwesenheit von Mitarbeiter/innen sowie Beauftragten des Bezirksamtes konnten Vertragsbrüche dokumentiert werden, sodass eine erneute Anmietung der Räume durch die NPD zukünftig erschwert sein sollte.
Empfehlungen des Rates der Bürgermeister
Mit Beschluss vom 26. März 2009 empfiehlt der Rat der Bürgermeister für ein gemeinsames und möglichst einheitliches Vorgehen der Bezirksämter bei der Überlassung von Objekten der Bezirksämter an Dritte den Einsatz von Nutzungsvereinbarungen, die die Empfehlungen der MBR berücksichtigen. Damit geht Berlin offensiv mit der Herausforderung um und setzt einen eindeutigen Impuls gegen rechtsextreme Positionen und raumgreifende Strategien sowie für demokratische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Nun sind die Bezirke gefragt, die Empfehlungen des RdB in die Tat umzusetzen.
Die MBR berät seit Jahren kommunalpolitische und zivilgesellschaftliche Akteure in diesem schwierigen Handlungsfeld. Fachliche Beratung sowie die Handreichung Handlungs-Räume. Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen und der darin enthaltene Muster-Raumnutzungsvertrag können bei der MBR angefragt werden.

