Bußgelder aus Strafverfahren
Der Verein für Demokratische Kultur in Berlin – Initiative für urbane Demokratieentwicklung e.V. wird
im Verzeichnis gemeinnütziger Vereine (Bußgeldliste) der Berliner Gerichte geführt.
Bußgelder, die bei Einstellung von Strafverfahren den Beschuldigten auferlegt werden, können an den VDK e.V. gespendet werden.
Grundsätzlich entscheiden Richter/innen und Staatsanwälte/anwältinnen, ob die Geldauflagen bei Strafverfahren der Staatskasse oder gemeinnützigen Organisationen zufließen sollen.
Wir freuen uns über die Zuweisung von Geldauflagen durch Richter/innen und Staatsanwälte/anwältinnen.
Kontoverbindung
VDK e.V.
Verein für Demokratische Kultur in Berlin – Initiative für urbane Demokratieentwicklung
Bank für Sozialwirtschaft | BLZ 100 205 00 | Kontonummer 321 96 01

