Die rechtsextreme NPD fordert weniger Gängelung durch Bezirksämter. Anlässlich ihres umstrittenen Bundesparteitags im Rathaus Reinickendorf vor rund einem Jahr zieht die Partei nun vor Gericht. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wird am 16. Juli verhandelt, weil die NPD gegen die nach ihrer Auffassung „nicht hinnehmbaren Klauseln“ klagt, die das Bezirksamt Reinickendorf in den damaligen Mietvertrag geschrieben hatte. Diese auch unter Juristen diskutierten Auflagen decken sich nach Ansicht der Rechtsextremen nicht mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom März 2009 – und somit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach der Weigerung des Bezirkes, der Partei die Nutzung des Rathaussaales für den 4. und 5. April 2009 zu erlauben, klagte die NDP und bekam damals recht. Das Bezirksamt hatte den Saal im Rathaus Reinickendorf zuvor für Treffen anderer Parteien zur Verfügung gestellt, es musste deshalb auch die NPD in die Räume lassen.
Der Bezirk ließ die Partei daraufhin aber einen Nutzungsvertrag unterzeichnen, wonach die Rechtsextremen umgehend des Saales verwiesen werden können, sollten auf dem Parteitag rassistische, antisemitische oder antidemokratische Äußerungen fallen. Weiterhin musste die Partei offizielle Beobachter des Bezirks auf dem Parteitag zulassen – sehr zum Ärger der angereisten Rechtsextremisten. Anwalt Sven Richwin, der für die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ den Mustermietvertrag entwickelt hatte, hofft nun auf eine wegweisende Entscheidung des Gerichts. „Nötig ist mehr Rechtssicherheit, inwieweit öffentliche Räume als Erlebnispark für Rechtsextremisten herhalten müssen und welche Regularien den Bezirken bei ihren eigenen Räumen zur Verfügung stehen“, erklärte der Verwaltungsrechtsexperte. Bedauerlicherweise gebe es diesbezüglich bisher kaum gerichtliche Entscheidungen.
Die NPD-Zentrale ist übrigens nach der Niederlage der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM in Südafrika besprüht worden. Nach Polizeiangaben wurden an das Haus in Köpenick linke Parolen angebracht. Der Staatsschutz ermittelt.
(_Hannes Heine_)