Berlin – Was bringt ein NPD-Verbot? Die Innenminister von Bund und Ländern haben am Abend auf einer Sondersitzung über die Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht beraten und erste Grundlagen für einen zweiten Verbotsantrag gelegt. Zum einen werden die V-Leute in der NPD-Spitze bis Anfang April abgezogen – hieran war der erste Verbotsantrag gescheitert. Zum anderen beginnen Fahnder zum ersten Mal seit neun Jahren wieder damit, systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln. Im Herbst soll dann entschieden werden, ob der Verbotsantrag wirklich kommt oder nicht.
Aber sind tatsächlich schon alle Mittel ausgeschöpft, bevor zu diesem letzten Mittel gegriffen wird im Kampf gegen den Rechtsextremismus? Immer mehr Akteure aus Gesellschaft, Politik und Wissenschaft kritisieren Versäumnisse bei der Förderung und dem Aufbau demokratischer Strukturen und Projekte in Problemgebieten.
Besonders für Vereine und Initiativen ist der regelmäßige Kampf um die fortlaufende Finanzierung ein massives Problem. Es geht zum Beispiel um junge Anti-Nazi-Aktivisten in der Sächsischen Schweiz. Sie organisieren Vorträge und Schulungen, machen Ausstellungen, sorgen für Jugendbegegnungen mit polnischen Gleichaltrigen.
Derartige Projekte werden in der Regel nur befristet finanziert: Ist die Förderung zu Ende, endet auch die Arbeit – und jene, die sich beispielsweise in der Sächsischen Schweiz oder auch in Ostvorpommern für mehr Demokratie engagieren, werden oft arbeitslos.
“Es dauert Jahre, bis man von kommunalen Autoritäten überhaupt ernst genommen wird”, sagt der Politologe Dierk Borstel, der auch in demokratiefördernden Projekten in Ostvorpommern arbeitete. Dort, wo mancherorts die NPD die einzige sichtbare Partei ist. Und dort, wo sie Lücken besetzt hat, die keine andere Partei mehr zu füllen vermochte: “Das ist so ein Bereich, wo man als Demokrat eine Menge tun kann, ohne dass man die NPD verbietet.” Was er damit meint: sich ernsthaft um diese Regionen zu kümmern. “Das hat nämlich in den vergangenen 20 Jahren noch keiner gemacht”, sagt Borstel.
Dazu kommt, dass derartige zivilgesellschaftliche Projekte sich auch noch dem Generalverdacht ausgesetzt sehen, selbst (links-)extremistisch zu sein, und zwar durch die Bundesregierung: Im vergangenen Jahr führte das Bundesfamilienministerium unter Kristina Schröder die sogenannte Extremismusklausel ein. Projekte, die Bundesmittel für ihre Arbeit beantragen wollen, müssen seitdem ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben und “dafür Sorge tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten”. Besonders der zweite Punkt wird von Projektträgern und den Oppositionsparteien scharf kritisiert: Er würde in der Praxis bedeuten, dass diese Partner von der Organisation bespitzelt, also einer Gesinnungsprüfung unterzogen würden.
Kritik an der Extremismusklausel
Bianca Klose, Projektleiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) und Geschäftsführerin des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin, kritisierte die Extremismusklausel von Anfang an, weil sie ihre praktischen Auswirkungen kennt.
Die MBR steht nicht im Verdacht, extremistisch zu sein. Sie arbeitet mit Bezirksämtern, Schulen und Jugendclubs zusammen und hilft vor Ort, auch in den Kiezen, wo Probleme mit Rassismus oder Rechtsextremismus bestehen, Lösungen zu entwickeln. Die Organisation hat die Klausel nicht unterzeichnet und hatte somit keinen Anspruch auf Bundesmittel.
“Wäre das Land Berlin im vergangenen Jahr nicht eingesprungen und hätte einen Großteil der fehlenden Gelder zur Verfügung gestellt, wäre das Projekt nach erfolgreicher, fast zehnjähriger Arbeit am Ende gewesen”, sagt Klose. Für 2012 ist der Status wieder unklar. Man wartet noch auf einen Bewilligungsbescheid aus dem Senat und das, obwohl im vergangenen Jahr über tausend Straftaten von Rechtsextremisten allein in Berlin verübt wurden sind.
Einer der wenigen Politiker, die sich offen gegen ein NPD-Verbot stellen, ist Stefan Ruppert. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtsextremismus-Experte war als Jurist von 2001 bis 2003 – also als das erste NPD-Verbotsverfahren verhandelt wurde – selbst ans Bundesverfassungsgericht abgeordnet: “Es ist für eine offene Gesellschaft gut, wenn sie den Schmerz, der uns durch die NPD zugefügt wird, jeden Tag spürt, wenn wir uns jeden Tag fragen müssen: Was können wir dagegen machen?”
Er finde es gut, sagt Ruppert, der selbst oft auf Gegendemonstrationen geht, “dass wir uns auf ganz vielen Ebenen – in den Vereinen, in den Schulen, bei Demos – Gedanken machen, wie wir rechtsextremes Denken zurückdrängen können”.
Auch Miro Jennerjahn, Landtagsabgeordneter der Grünen in Sachsen, ist einer der Parlamentarier, die sich gegen ein Verbot aussprechen: “Es ist in weiten Teilen eine symbolpolitische Debatte.” Wichtiger sei es, Initiativen vor Ort, die sich tagtäglich den Neonazis entgegenstellen, zu würdigen.
Außerdem, sagt Jennerjahn, ist es “erfolgversprechend, die NPD per Stimmzettel zu vertreiben und den Umgang mit antidemokratischen Parteien dahin zu geben, wo er hingehört: in die Hände der Wählerinnen und Wähler.” Für Bianca Klose ist klar: “Rechtsextreme nehmen sich den Raum, der ihnen von den Demokraten geboten wird, mit oder ohne Parteibuch. Die Verbotsdebatte darf den gesamtgesellschaftliche Widerstand gegen Rechtsextremismus nicht ersetzen.”
Maik Baumgärtner